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Entlastungswoche – Was ist zu beachten?

So geht Entlastungswoche richtig, alle Informationen zum neuen Gesetz

***Hinweis: Dieser Inhalt dient nicht als Rechtsberatung***

Damit die Entlastungswoche für das Pflegepersonal, nicht zur organisatorischen Belastung für die Einrichtungen wird, erklären wir Ihnen heute, wie Sie mit SanoCon ihre Umsetzung gut schaffen!

Seit 01. Jänner dieses Jahres gilt die neue Regelung und muss nun auch in der Praxis umgesetzt werden. Hier die wichtigsten Eckpunkte, damit Sie alles wissen, was Sie wissen müssen!

Wer hat Anspruch?

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachassistentinnen und Pflegeassistenten können sich ab dem vollendeten 43. Lebensjahr über die zusätzliche Urlaubswoche freuen. Auch Pflegedienstleitungen haben ein Anrecht auf die Entlastungswoche jedoch, nur wenn sie aktiv in der Pflege der Bewohner tätig sind.

Kann man die Entlastungswoche ins nächste Jahr mitnehmen?

Nein, kann man nicht. Wenn die Mitarbeiterinnen ihren Anspruch nicht konsumieren, verfällt dieser am Ende des Kalenderjahres und kann aus dem Dienstplan gelöscht werden.

Wie viele Stunden hat eine Entlastungswoche überhaupt?

Wie viele Stunden dem jeweiligen Mitarbeiter oder der jeweiligen Mitarbeiterin zustehen, richtet sich nach der vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit. Bei einer Vollzeitkraft sind es also 37 Stunden.

Wie ist die Entlastungswoche im Geocon Dienstplan zu handhaben?

Ist in Ihrem Geocon Dienstplan der Urlaubsanspruch nach Dienstjahren laut SWÖ eingerichtet, muss zusätzlich auf diesen Anspruch Rücksicht genommen werden.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Dienstjahre bereits einen höheren Urlaubsanspruch haben, gilt folgendes: Die zusätzlichen Urlaubsstunden werden aufgestockt, bis der Anspruch der Entlastungswoche erreicht wurde.

Ein Beispiel: In den Dienstjahren zwei bis fünf und einem Anspruch von 26 Tagen wird der zusätzliche Urlaubstag in Stunden vom Anspruch der Entlastungswoche abgezogen. Ein Vollzeitmitarbeiter mit einer Wochenarbeitszeit von 37 Stunden erhält somit 29,60 Stunden.

Sollte der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bereits einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen haben, dann entsteht im Normalfall kein zusätzlicher Urlaubsanspruch durch die Entlastungswoche.

Wir hoffen, wir konnten auch Sie ein wenig entlasten und dafür sorgen, dass sich in der Verwaltung der Nebel um die Entlastungswoche lichtet. Eine detailliertere Unterlage zum Thema Entlastungswoche finden Sie im Downloadbereich.

Änderungen Gesetzestext ab 24.01.2024

Durch einen Nationalratsbeschluss wurde im Gesetzestext „Kalenderjahr“ mit „Urlaubsjahr“ ersetzt. Diese Änderung wird mit 01.01.2024 schlagend. Untenstehend können Sie den Beschluss als Downloadunterlage lesen.

 

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